Der neue Kinderausweis ist ein offizielles Reisedokument für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick:
Merkmale des neuen Kinderausweises:
- Alter der Kinder: Der Kinderausweis kann für Kinder ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr beantragt werden.
- Gültigkeitsdauer: Der Kinderausweis ist in der Regel 6 Jahre gültig, jedoch maximal bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Eine Verlängerung ist bis zu diesem Alter möglich.
- Kosten: Die Gebühren für den neuen Kinderausweis variieren je nach Gemeinde, betragen aber in der Regel zwischen 13 und 16 Euro.
- Fotoanforderungen: Ein aktuelles biometrisches Passfoto ist erforderlich, das den gängigen Passbild-Richtlinien entspricht.
- Beantragung: Eltern oder Sorgeberechtigte müssen den Kinderausweis persönlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Dazu ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
- Reiseziele: Der Kinderausweis wird in vielen europäischen Ländern als gültiges Reisedokument akzeptiert. Für Reisen außerhalb der EU sollte geprüft werden, ob der Kinderausweis ausreicht oder ob ein Kinderreisepass oder Visum erforderlich ist.
- Fingerabdrücke: Im Gegensatz zum regulären Reisepass werden beim Kinderausweis keine Fingerabdrücke erhoben.
Warum einen Kinderausweis beantragen?
Der Kinderausweis ist eine einfache und kostengünstige Lösung für Familien, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen. Er ermöglicht Kindern das Reisen innerhalb der EU und einiger anderer Länder, ohne dass sie einen teureren Reisepass benötigen.
Was wird für die Beantragung benötigt?
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern/Sorgeberechtigten
- Unterschrift beider Elternteile oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts, falls zutreffend
Mit dem neuen Kinderausweis sind Familien gut vorbereitet für Reisen und Identitätsnachweise ihrer Kinder.
/Angaben ohne Gewähr, für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Passamt.